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Private Altersvorsorge

Warum private Altersvorsorge

Grundsätzlich hat jeder, der während seines Arbeitslebens Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt hat, später Anspruch auf eine Altersrente. Dies liegt daran, dass die gesetzliche Rentenversicherung auf dem Umlageverfahren basiert, was bedeutet, dass der Beitragszahler die aktuell ausbezahlten Renten finanziert und zeitgleich Ansprüche auf die eigene Rente erwirbt. Allerdings führen Faktoren wie eine steigende Lebenserwartung, eine stagnierende oder rückläufige Geburtenzahl oder hohe Arbeitslosenquoten dazu, dass die Einnahmen der gesetzlichen Rentenkassen sinken, während die Ausgaben steigen. Auf lange Sicht gesehen wird es somit kaum möglich sein, das Rentenniveau zu halten. Aus diesem Grund wird die private Altersvorsorge immer wichtiger, wobei auch der Gesetzgeber dies durch die Modelle der Riester- und Rürup-Rente unterstützt. Die Riester-Rente richtet sich in erster Linie an diejenigen, die Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, die Förderung erfolgt durch Zulagen und Steuervorteile zu entsprechend zertifizierten Anlageprodukten. Die Rürup-Rente, die auch als Basisrente bezeichnet wird, ist primär für Selbstständige, Freiberufler und diejenigen konzipiert, die die staatliche Förderung im Rahmen der Riesterförderung nicht in Anspruch nehmen können, die Förderung erfolgt in Form von Steuervorteilen. Die Vorteile der staatlich geförderten Vorsorgeprodukte liegt darin, dass diese nicht gepfändet werden können und im Fall von Arbeitslosigkeit nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden. Allerdings können diese Anlageprodukte auch nicht verkauft, beliehen oder übertragen werden, da sie ausschließlich der eigenen Altersvorsorge dienen sollen. Daneben gibt es Produkte zur privaten Altersvorsorge, die nicht staatlich gefördert werden. Hierzu gehören Lebens- und Rentenversicherungen, Aktien- oder Fondssparpläne sowie Immobilien. Der Vorteil dieser Produkte liegt darin, dass sie in der Regel bei Bedarf beliehen oder verkauft und auch vererbt werden können. Zudem besteht meist ein Kapitalwahlrecht und häufig kann der Beginn der Auszahlung nach persönlichen Vorgaben vereinbart werden. Die Nachteile liegen jedoch darin, dass das angesparte Vermögen im Regelfall weder pfändungs- noch Hartz-IV-sicher ist.